Bin ich als pflegender Angehöriger abgesichert?

Pflegende Angehörige sind in vielen Fällen sozialversicherungsrechtlich abgesichert, wenn eine nahestehende Person gepflegt wird. Die Absicherung betrifft verschiedene Bereiche wie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Unfallversicherung und hängt von bestimmten Voraussetzungen ab. Sollte eine Pflege durch Familienangehörige nicht möglich sein, stehen wir als Rostocker Pflegedienst Pflegezentrum M&F jederzeit zur Verfügung, um Sie zu unterstützen.

Rentenversicherung

Wer eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 regelmäßig zu Hause pflegt, wird unter bestimmten Bedingungen von der Pflegekasse in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.
Voraussetzungen:

  • Die Pflege umfasst mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage.
  • Eine Erwerbstätigkeit darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche umfassen.

Die Beiträge werden von der Pflegekasse übernommen, sodass während der Pflegetätigkeit Rentenansprüche aufgebaut werden.

Arbeitslosenversicherung

Pflegende Angehörige, die vor der Pflege erwerbstätig waren oder Arbeitslosengeld bezogen haben, können weiterhin in der Arbeitslosenversicherung abgesichert sein. Die Pflegekasse zahlt in diesen Fällen die Beiträge, sodass auch nach Beendigung der Pflege ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen kann.

Kranken- und Pflegeversicherung

Die Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt in der Regel über die bestehende Mitgliedschaft oder über eine Familienversicherung. Beiträge zur Krankenversicherung werden von der Pflegekasse nicht übernommen. Es ist daher sicherzustellen, dass eine eigene Krankenversicherung besteht.

Unfallversicherung

Pflegende Angehörige sind während der Pflegetätigkeit gesetzlich unfallversichert. Zuständig ist in der Regel die Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes oder die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Der Versicherungsschutz gilt auch auf dem direkten Weg zur pflegebedürftigen Person. Eine separate Anmeldung ist in der Regel nicht erforderlich, da die Pflegekasse die Meldung übernimmt.

Zusätzliche Absicherungen

Über die gesetzliche Absicherung hinaus kann es sinnvoll sein, private Vorsorgemaßnahmen zu treffen, etwa durch:

  • Private Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Pflegezusatzversicherung für den eigenen Bedarf

Für ergänzende Informationen rund um das Thema Pflege nehmen Sie bitte eine weiterführende Beratung in Anspruch.