Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen sind laut Sozialgesetzbuch alle Services, welche ein ambulanter Pflegedienst oder eine Sozialstation im Rahmen einer professionellen Pflege erbringen. Dafür erhalten Personen mit Pflegegrad 2-5, die in den eigenen vier Wänden Pflegeleistungen erhalten, unterstützende Finanzbudgets. Dieses Geld wird Ihnen dabei nicht direkt ausbezahlt; der jeweilige Pflegedienst rechnet seinen Service direkt mit der Pflegekasse ab.
Um welche Leistungen handelt es sich konkret?
Die Pflegesachleistungen umfassen unterschiedliche Kategorien pflegerischer Maßnahmen:
- Unterstützung bei der Haushaltsführung: Hierzu zählen das Kochen von Essen, die Übernahme von Einkäufen, die Reinigung der Wäsche oder auch der Wohnung selbst.
- Körperbezogene pflegerische Dienstleistungen: Dazu zählen die Körperpflege selbst, das An- und Entkleiden, Förderung von Mobilität oder auch die aktive Unterstützung des Essvorgangs.
- Pflegerische Betreuungsmaßnahmen: Dabei geht es etwa um die Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte und die Gestaltung eines erfüllenden Alltags. Auch aktivierende Impulse für die Kognition und Beistand im Umgang mit herausfordernden psychosozialen Konflikten, meist im Umfeld der Pflegebedürftigen, können sie umfassen.<o:p></o:p>
- Pflegefachliche Anleitung
Welchem Zweck dienen Pflegesachleistungen?
Zentrales Ziel des Konzepts der Pflegesachleistungen ist es, den Pflegebedürftigen die Option auf ein Weiterleben im eigenen Zuhause offenzuhalten. Dadurch kann ein möglicher Umzug in eine Pflegeeinrichtung verzögert, unter Umständen sogar ganz abgewendet werden. Ferner steht bei dem Konzept die Entlastung Angehöriger im Mittelpunkt.
Wie können Sie diese beantragen?
Zentrale Anlaufstelle für Sie ist die Pflegekasse der betreffenden Person. Diese ist an die Krankenkasse angegliedert:
- Antrag stellen: Sie können bei der Krankenkasse das Formular für den "Antrag auf Pflegesachleistungen (als bevollmächtigte Person)" anfordern. Ist Eile geboten, reicht ein kurzes, formloses Schreiben ebenso aus: "Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung für [Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer]."
- Begutachtung durch den MD: Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) oder andere Gutachter für ein Urteil über die Selbstständigkeit des betroffenen Menschen.
- Einstufung: Der MD-Gutachter ermittelt bei einem Hausbesuch die Punkte für den Pflegegrad. Die Pflegekasse sendet Ihnen daraufhin den Pflegebescheid zu.
- Beauftragen des Pflegedienstes: Sie wählen einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst aus.
Leistungshöhe
Abhängig vom Pflegegrad ist der Umfang der Finanzbudgets derzeit wie folgt gestaffelt:
| Pflegegrad | Betrag pro Kalendermonat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | 0 € |
| Pflegegrad 2 | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € |
Ihren Antrag sollten Sie nach Möglichkeit zeitnah stellen, denn das Geld wird rückwirkend ab dem Monat der ersten Antragstellung ausgezahlt. Die Pflegekasse selbst ist verpflichtet, in 25 Werktagen über Ihren Antrag zu befinden. Sollten Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen, hilft Ihnen die gesetzlich festgelegte kostenlose Beratung durch die Pflegekasse oder Pflegestützpunkte weiter.