Was zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2?
Der Pflegegrad 2 wird Personen zugesprochen, die eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit haben und regelmäßig Unterstützung im Alltag benötigen. Die Pflegekasse übernimmt in diesem Fall verschiedene finanzielle Leistungen, Sachleistungen und Zuschüsse. Welche Leistungen genau möglich sind und wie Sie diese beantragen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Voraussetzungen für den Pflegegrad 2
Pflegegrad 2 wird vergeben, wenn eine Person dauerhaft Unterstützung im Alltag benötigt. Die Pflegebedürftigkeit ist individuell unterschiedlich, sodass es keine pauschalen Kriterien gibt. Bei der Beurteilung wird am stärksten gewichtet, inwieweit die Person dazu in der Lage ist, sich selbst zu versorgen. Bei den Betroffenen wird Folgendes untersucht:
- Selbstversorgung: Kann die Person sich um Essen, Körperhygiene und Ankleiden selbst kümmern?
- Mobilität: In welchem Ausmaß kann sich die Person fortbewegen?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann die Person Risiken einschätzen? Bedürfnisse mitteilen?
- Verhalten und psychische Probleme: Gibt es Anzeichen für Aggression oder Angst? Spielen Wahnvorstellungen eine Rolle?
- Verhalten bei Belastungen: Benötigt der Patient Hilfe bei Arztbesuchen und Therapien?
- Verhalten im Alltag: Ist es der Person möglich, seinen Tag zu planen und sich selbst zu beschäftigen?
Geldleistungen und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2
Wenn die Pflege hauptsächlich durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer erfolgt, zahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld. 2026 beträgt das monatliche Pflegegeld 347 Euro.
Übernimmt beispielsweise unser ambulanter Pflegedienst in Rostock die Pflege, können Pflegesachleistungen genutzt werden. Das sind im Jahr 2026 bis zu 796 Euro im Monat. Inbegriffen sind unter anderem Leistungen der Grundpflege, wie Unterstützung bei der Körperpflege, Hilfe beim Anziehen oder Lagern oder Unterstützung bei der Mobilität. Aber auch Leistungen der Behandlungspflege, wie Hilfe bei der Medikamenteneinnahme sind möglich.
Monatlicher Entlastungsbetrag
Menschen mit Pflegegrad 2 steht zusätzlich ein monatlicher Entlastungsbetrag zur Verfügung, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Aktuell (Stand: 2026) beträgt dieser 131 Euro.
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Besteht nur vorübergehend die Notwendigkeit zur Pflege, lassen sich auch dafür Leistungen bei der Pflegekasse beantragen. Die sogenannte Verhinderungspflege wird gewährt, wenn der pflegende Angehörige beispielsweise aufgrund von Urlaub oder Krankheit nicht dazu in der Lage ist, die Pflege zu übernehmen. Hier können bis zu 1.685 Euro pro Jahr in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus besteht die Option, für eine stationäre Kurzzeitpflege Leistungen zu nutzen. Die maximale Leistung für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege beträgt für das Jahr 2026 zusammen 3.539 Euro.
Pflegehilfsmittel
Für Pflegehilfsmittel können zusätzliche Zuschüsse beantragt werden. Die Pflegeversicherung übernimmt hier bis zu 42 Euro im Monat. Pflegehilfsmittel sind zum Beispiel:
- Pflegebetten
- Notrufsysteme
- Desinfektionsmittel
- Einmalhandschuhe
Wie beantragt man Pflegegrad 2?
Der Antrag für Pflegegrad 2 erfolgt bei der Pflegekasse, die der jeweiligen Krankenkasse angeschlossen ist. Das ist auf verschiedenen Wegen durchführbar und richtet sich nach dem individuellen Vorgehen der Pflegekassen:
- Telefonisch
- Schriftlich (per Post oder E-Mail)
- Online-Formular
- Persönlich beim Pflegestützpunkt
Nachdem der Antrag eingegangen ist, organisiert die Pflegekasse einen Termin zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Auf Grundlage der Einschätzung erfolgt eine Bewertung. Anschließend erhalten Antragsteller einen schriftlichen Bescheid der Pflegekasse, in dem der festgelegte Pflegegrad mitgeteilt wird.