Was zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3: Welche Leistungen stehen Ihnen zu?
Jeder Pflegebedürftige, der an einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit leidet, wird in Pflegegrad 3 eingestuft. Diese Einstufung übernimmt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung. Wir verraten Ihnen, welche Leistungen Ihnen in diesem Fall zustehen, wie Sie diese beantragen können und welchen Leistungen unser ambulanter Pflegedienst in Rostock durchführt.
Leistungen bei häuslicher Pflege
Patienten, die bei Pflegegrad 3 durch einen Angehörigen zu Hause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld in Höhe von 599 Euro monatlich. Ferner können Sie einen Antrag auf Pflegesachleistungen stellen; der Maximalbetrag liegt bei 1.497 Euro im Monat. Unter Pflegesachleistungen versteht man alle Leistungen, die von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Hierzu zählen Leistungen der Grundpflege und der Behandlungspflege. Diese Pflegedienste rechnen die entsprechenden Kosten direkt mit der zuständigen Krankenkasse ab. Werden Sie als Pflegebedürftiger sowohl von einem Angehörigen als auch von einem ambulanten Pflegedienst betreut, können Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombiniert werden. In diesem Fall wird auch von Kombinationsleistungen gesprochen. Dann erhalten Sie natürlich nicht den Maximalbetrag an Pflegegeld. Je mehr Pflegesachleistungen Sie in Anspruch nehmen, desto geringer fällt entsprechend das Pflegegeld aus.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3
Pflegebedürftigen, die in Pflegegrad 3 eingestuft sind, steht weiterhin ein jährlicher Betrag in Höhe von 3.539 Euro zu, der für die Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege genutzt werden kann. Dieses Budget kann individuell und je nach Bedarf beliebig eingesetzt werden. Die Kurzzeitpflege kommt etwa nach einem längeren Krankenhausaufenthalt in Betracht. Wenn der pflegende Angehörige selbst, wegen Urlaub oder Krankheit, verhindert ist, kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Beide Varianten können für maximal acht Wochen im Jahr genutzt werden. Während dieser Zeit wird das Pflegegeld anteilig weitergezahlt. Weiterhin können Sie bei Pflegegrad 3 Leistungen in Höhe von bis zu 1.357 Euro im Monat für eine teilstationäre Pflege geltend machen. Entscheiden Sie sich weder für einen ambulanten Pflegedienst noch für die Pflege durch Angehörige, können Sie selbstverständlich auch die vollstationäre Pflege nutzen. Dafür erhalten Sie einen Pauschalbetrag in Höhe von 1.319 Euro bei Pflegegrad 3.
Weitere Hilfsmittel und Zuschüsse
Nutzen Sie neben den Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld auch die weiteren Hilfsmittel und Zuschüsse, die Ihnen bei Pflegegrad 3 zur Verfügung stehen. Für Pflegehilfsmittel aller Art erhalten Sie einen monatlichen Zuschuss von 42 Euro. Für einen Hausnotruf wiederum erhalten Sie bis zu 25,50 Euro im Monat. Unabhängig vom vorhandenen Pflegegrad erhalten Sie weiterhin monatlich einen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro, mit dem Sie zum Beispiel eine Haushaltshilfe bezahlen können.
Diese Leistungen erhalten Sie zusammenfassend bei Pflegegrad 3:
- Pflegegeld 599 Euro monatlich
- Pflegesachleistungen 1.497 Euro monatlich
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 Euro im Jahr
- bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel im Monat
- Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme
- Entlastungsbetrag von 131 Euro
Wo beantrage ich vorgenannte Leistungen?
Bevor Sie alle oben genannten Leistungen in Anspruch nehmen können, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Wurde diesem stattgegeben, erhalten Sie alle Leistungen rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung. Für die Pflegeleistungen genügt ein formloser Antrag bei der Pflegekasse, wahlweise per E-Mail, Fax oder Telefon.