Was zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4?
Menschen mit Pflegegrad 4 haben im Alltag einen hohen Unterstützungsbedarf. Darum stellt die Pflegekasse verschiedene Leistungen zur Verfügung, mit denen die häusliche oder stationäre Versorgung sichergestellt werden kann. Für Betroffene und Angehörige ist es jedoch wichtig zu wissen, welche finanziellen Hilfen überhaupt möglich sind und wie diese beantragt werden können.
Diese Leistungen zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben die Möglichkeit, verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Welche Leistungen im Einzelfall genutzt werden, hängt aber immer von der individuellen Situation ab.
- Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen
- Pflegesachleistungen bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst
- Kombinationsleistungen aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen
- Entlastungsbeträge für unterstützende Angebote im Alltag (zum Beispiel Hilfe im Haushalt, Begleitung bei Arztbesuchen und Spaziergängen)
- Verhinderungspflege bei Ausfall der Pflegeperson
- Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen
- Zuschüsse für Pflegehilfsmittel
- Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (beispielsweise einen barrierefreien Badumbau)
- Leistungen für die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim
Vor allem die Pflegesachleistungen ermöglichen den pflegebedürftigen Menschen eine professionelle Unterstützung, beispielsweise durch unseren ambulanten Pflegedienst in Rostock. Diese Unterstützung umfasst unter anderem die fachgerechte Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden und bei der Ernährung.
Was leistet die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst bei Pflegegrad 4 genau?
Verständlicherweise möchten viele Menschen trotz eines hohen Pflegebedarfs so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung leben. Dieses Maß an Unabhängigkeit trägt maßgeblich zur Lebensqualität und zum persönlichen Wohlbefinden bei. Ein ambulanter Pflegedienst fungiert dabei als eine wichtige Entlastung: sowohl für die Pflegebedürftigen selbst als auch für die Angehörigen.
Mögliche Leistungen:
- die Grundpflege
- die Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung
- die hauswirtschaftliche Unterstützung
- Beratungsleistungen für Angehörige
- Hilfe bei der Organisation weiterer Pflegeangebote
Wie hoch sind die Leistungen bei Pflegegrad 4?
Die Höhe der Leistungen richtet sich stets danach, ob die Pflege durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder in einer stationären Einrichtung erfolgt. Außerdem kann sie durch gesetzliche Änderungen oder die Kombination verschiedener Leistungsarten unterschiedlich hoch ausfallen. Hier die wichtigsten Leistungen als Orientierungshilfe:
- Pflegegeld: 800 Euro monatlich bei Pflege durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen
- Pflegesachleistungen: bis zu 1.859 Euro monatlich für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst
- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für anerkannte Unterstützungs- und Betreuungsangebote
- Verhinderungspflege: bis zu 1.685 Euro pro Jahr bei vorübergehendem Ausfall der Pflegeperson
- Kurzzeitpflege: bis zu 1.854 Euro pro Jahr für die vorübergehende stationäre Pflege
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich (beispielsweise für Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen)
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (etwa für einen barrierefreien Umbau)
- Vollstationäre Pflege: Zuschuss der Pflegekasse von 1.855 Euro monatlich zu den pflegebedingten Kosten im Pflegeheim
Wie werden die Leistungen beantragt?
Für die Beantragung empfiehlt es sich, zunächst Kontakt mit der Pflegekasse aufzunehmen. Anschließend können die passenden Leistungen ausgewählt und bei Bedarf miteinander kombiniert werden. Viele Leistungen werden nach der Bewilligung direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse abgerechnet, sodass der organisatorische Aufwand für Pflegebedürftige und Angehörige gering ist.