Wer hat Anspruch auf Ersatzpflege?
Die Ersatzpflege – wer hat Anspruch auf diese Leistung?
Die Unterstützung einer pflegebedürftigen Person ist mit einem hohen Einsatz an Zeit und Kraft verbunden. Da verwundert es nicht, dass die hauptverantwortlichen Pfleger auch einmal ihre freie Zeit genießen wollen oder müssen. Die Betroffenen sollen dennoch nicht darunter leiden – und können für diese Fälle die sogenannte Ersatzpflege beantragen. Doch was ist das überhaupt, wie funktioniert das Konzept und welche Vorteile werden dadurch ausgelöst?
Ersatzpflege – was ist das eigentlich?
Immer mehr Menschen bevorzugen es im Pflegefall, in ihrer eigenen Wohnung zu bleiben, statt in ein Heim umzuziehen. Die häusliche Pflege wird dabei häufig von Familienmitgliedern, Freunden oder Nachbarn übernommen. Fallen sie einmal aus, muss die Leistung durch andere Personen erbracht werden. Diese Ersatzpflege – gerne wird auch von der Verhinderungspflege gesprochen – kann bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden und steht zunächst allen Betroffenen zu, die mindestens die Pflegestufe 2 aufweisen. Sie können sich also stunden- oder tageweise von Helfern begleiten lassen, denen diese Aufgabe nicht regelmäßig anvertraut worden ist.
Warum kann eine Ersatzpflege notwendig werden?
Das Erbringen von Pflegeleistungen ist keine leichte Aufgabe. Den dafür Verantwortlichen seien also freie Tage und Urlaube von Herzen gegönnt. Ebenso darf nicht vergessen werden, dass sie einmal krank werden, wichtige Termine haben sowie sich im Krankenhaus oder in der Reha befinden können. In allen diesen Fällen wäre das zuständige Personal nicht in der Lage, sich um die Pflege der betroffenen Person zu bemühen. Entsprechend muss ein Ersatz zur Verfügung stehen. Er darf die Verhinderungspflege für insgesamt acht Wochen im Jahr übernehmen, die Pflegekasse erstattet anteilig die dabei entstehenden Kosten.
Welche Leistungen umfasst die Ersatzpflege?
Die Verhinderungspflege setzt sich aus unterschiedlichen Maßnahmen zusammen, die in die Bereiche der Grund- sowie der Behandlungspflege fallen. Mit ihnen soll sichergestellt werden, dass die pflegebedürftige Person weiterhin die für sie erforderliche Unterstützung erhält, obwohl ihr eigentlicher Pfleger gerade nicht anwesend ist. Dazu können folgenden Leistungen gehören:
- die gesamte Körperhygiene inklusive der Zahnpflege
- Hilfe beim Toilettengang
- Maßnahmen zur Unterstützung der Bewegung und der Mobilität
- Dienstleistungen im Haushalt
- das Erledigen von Einkäufen und ähnlichen Tätigkeiten
- das Zubereiten und Verabreichen von Speisen
- die Dosierung und die Hilfestellung beim Einnehmen von Medikamenten
Wem wird die Ersatzpflege bewilligt?
Grundsätzlich kann die Verhinderungspflege von allen Personen beantragt werden, die mindestens die Pflegestufe 2 besitzen und dafür bereits ein Pflegegeld beziehen. Als Ersatzpfleger kommen dafür Freunde, Verwandte oder ehrenamtliche Unterstützer in Betracht – das allerdings nur dann, wenn sie nicht bereits ohnehin hauptverantwortlich mit der Pflege der betroffenen Person beauftragt wurden. Ein regelmäßiges und ausschließliches Engagement eines professionellen Pflegedienstes in Rostock scheidet dafür übrigens aus. Abschließend ist das Kriterium zu beachten, dass es sich bei der Ersatzpflege lediglich um eine zeitweilige Ausnahme handelt – sobald der hauptsächliche Pfleger wieder einsatzbereit ist, fällt ihm die Aufgabe zu.
Warum ist die Ersatzpflege sinnvoll?<o:p></o:p>
In der Verhinderungspflege treffen Vorteile aufeinander, von denen alle Beteiligten profitieren. Einerseits die zu pflegende Person, die in ihrem gewohnten Umfeld bleiben darf und der es erlaubt wird, einen Ersatzpfleger ganz nach eigenen Wünschen auszuwählen. Andererseits steht der hauptverantwortliche Pfleger, der bei allem Einsatz auch einmal auf freie Stunden und Tage hoffen kann, in denen er Wichtiges erledigt oder in denen er ausspannt. Gleichfalls lohnt sich das Vorgehen für die Pflegekasse, die unbürokratisch einen Ersatz für den ausgefallenen Pfleger bekommt und die somit sicherstellt, dass die betroffene Person die für sie erforderliche Hilfe erhält.