Wer hat Anspruch auf Palliativpflege?

Was ist Palliativpflege?

Palliativpflege ist ein Betreuungskonzept, das schwerstkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase unterstützt, Schmerzen und Symptome lindert und die Lebensqualität verbessert. Palliativpflege fängt am Lebensende eines schwer erkrankten Menschen an.

Wer hat Anspruch auf Palliativpflege?

Personen, die an einer unheilbaren, fortschreitenden Erkrankung leiden, haben einen Anspruch auf Palliativpflege. Typische palliative Erkrankungen sind z. B. maligne Krebserkrankungen, chronisches oder akutes Nierenversagen bei Beendigung oder Nicht-Einleitung von Dialyseverfahren, fortgeschrittene chronische Herz- und Lungenerkrankungen, neurologische Erkrankungen wie Parkinson, Multiple Sklerose Demenz oder Amyotrophe Lateralsklerose (ALS).

Welche Leistungen umfasst die Palliativpflege?

Hauptaufgabe der Palliativpflege, die auch von einem Pflegedienst in Rostock durchgeführt werden kann, ist im Unterschied zu einer kurativen Therapie, die Linderung von Symptomen, wie Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Erbrechen usw., sowie die Sicherstellung der Grundversorgung, z. B. Körperpflege und Ernährung. Hinzu kommt der spirituelle Beistand für den Patienten und den Angehörigen zur Linderung eventuell aufkommender Ängste. Doch Palliativpflege leistet noch mehr. Auch die Sterbebegleitung bzw. Beistand im Sterbeprozess sowie die unterstützende Trauerbegleitung der Angehörigen nach dem Tod des Patienten gehört zu ihren Aufgaben. Palliativpflege hat das Ziel, die Lebensqualität des Patienten bis zum Lebensende zu erhalten und diesem bis dahin ein würdevolles Leben zu ermöglichen. Neben der Grundpflege in Rostock spielt bei der Palliativpflege also auch die Behandlungspflege eine Rolle, auch wenn diese nicht mehr auf die Heilung der vorliegenden Erkrankung abzielt.

Wer veranlasst bzw. verordnet eine Palliativpflege, wer führt sie durch und wer trägt die Kosten?

Die Palliativpflege muss durch einen Arzt, z. B. Hausarzt oder durch einen Arzt im Krankenhaus verordnet werden. Dazu muss die Grunderkrankung des Patienten unheilbar oder eine Heilung nicht mehr erwünscht sein. Die Kosten für die palliative Betreuung übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse. Die jeweiligen Leistungen sind abhängig vom individuellen Pflegebedarf und dem Ort der Pflege (ambulant oder stationär). Liegt eine Pflegebedürftigkeit nach Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) vor, können Patienten, mit anerkanntem Pflegegrad, zusätzliche Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden, z. B. Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Palliativpflege kann zu Hause, im Krankenhaus, im Pflegeheim, im Hospiz oder auch auf spezialisierten Palliativstationen durchgeführt werden.

Die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme bei häuslicher Pflege (ambulant) sind folgende: Die häusliche Palliativpflege ist notwendig und die Versorgung des Patienten wird durch den Hausarzt, einen Palliativmediziner oder durch einen Schmerztherapeuten vorgenommen. Angehörige haben bei der häuslichen Palliativpflege Anspruch auf eine Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst oder einen ambulanten Hospizdienst. Bei der stationären Palliativpflege im Krankenhaus übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten in voller Höhe. Auch die Kosten für eine Palliativversorgung im Pflegeheim werden durch die Krankenkasse übernommen. Ausgenommen sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. 

Die Kostenübernahme bei einer Unterbringung im Pflegeheim ist jedoch an folgende Voraussetzungen geknüpft: Der Patient muss an einer unheilbaren, fortschreitenden Erkrankung im fortgeschrittenen Stadium leiden. Die palliativ medizinische Versorgung erfolgt aufgrund einer ärztlichen Verordnung und durch einen Arzt, z. B. durch den Hausarzt oder Palliativmediziner, auch gesichert sein. Des Weiteren muss geschultes Pflegepersonal mit Erfahrung in der Palliativpflege zur Verfügung stehen. Bei einer Palliativversorgung im Pflegeheim kommen je nach anerkanntem Pflegegrad noch ergänzende Leistungen durch die Pflegekasse hinzu. Die Kostenübernahme bei der Hospizversorgung erfolgt zu 95 Prozent über die Krankenkasse – fünf Prozent werden durch Spenden gedeckt. Hospizversorgung ist für gesetzlich Versicherte kostenfrei.